Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung für ein Angebot der SF-Training (nachstehend „SF-Training“ genannt) bietet der Anmeldende (nachstehend „Kunde“) der SF-Training den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Post, Fax, E-Mail oder online auf dieser Seite vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen schriftlichen Anmeldung des Kunden und der Annahme durch die SF-Training unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

Dies gilt sowohl für die Teilnahme am Fördertraining der SF-Training , bei privaten Einzelstunden mit Kader Maouel bzw. einem Trainer der SF-Training, Fußball-Camps, Kurse und allen weiteren fußballspezifischen Angeboten der SF-Training.

  1. Leistung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der SF-Training auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite „www.sf-training.de“ sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

  1. Änderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss die SF-Training für notwendig hält und von ihr nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.

  1. Vertragslaufzeit und Kündigung „Fördertraining“

Der gemäß Ziffer 1 abgeschlossene Vertrag für das Fördertraining der SF-Training beginnt mit dem auf der Anmeldung angegebenen Datum. Die Vertragslaufzeit ist unbefristet und kann zum 15. eines jeden Monats mit Wirkung zum Ende des darauffolgenden Monats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

  1. Bezahlung

5.1 Bei Online-Anmeldung:
Der Kunde hat die im Anmeldeformular angegebene, selbst gewählte Zahlungsmethode fristgerecht zu erledigen. Mit Eingang des Betrages ist der Teilnahmeplatz gesichert. Ohne fristgerechte Zahlung erlischt das Recht auf Teilnahmeplatzreservierung. Das gilt auch für das Lastschriftverfahren.

5.2 Bei schriftlicher Anmeldung:
Mit vollständig ausgefüllter und unterschriebener Anmeldung bei der SF-Training erhält der Kunde eine Teilnahmebestätigung mit Rechnung (per Post, Fax oder E-Mail). Die Anmeldegebühr ist daraufhin innerhalb von 10 Tagen auf das in der Teilnahmebestätigung angegebene Konto zu überweisen. Mit Eingang des Betrages ist der Teilnahmeplatz gesichert. Ohne fristgerechte Zahlung erlischt das Recht auf Teilnahmeplatzreservierung.

  1. Widerruf / Rücktritt

Der Kunde erhält nach bestätigter Teilnahme an der SF-Training ein 14-tägiges Recht auf Widerruf. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück kann die SF-Training pauschalierte und einmalige Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen in Höhe von € 20,– verlangen. Mit der Absage des/r Teilnehmers/in sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.

Wird ein Kurs (z.B. Fußball-Camp, private Einzelstunde) vom/von der Teilnehmer/in aus gesundheitlichen Gründen vor dem Stattfinden des Kurses abgesagt, besteht nur ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird. Die SF-Training kann in diesem Fall pauschalierte und einmalige Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen in Höhe von € 20,– verlangen.

Wird ein Kurs (Fußball-Camp) vom/von der Teilnehmer/in aus gleich welchen Gründen bis zum letzten Tag der Anmeldefrist storniert, besteht Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Wird die Stornierung nach Ablauf der Anmeldefrist eingereicht, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr.

Wird ein Kurs (z.B. Fußball-Camp, private Einzelstunde) vom/von der Teilnehmer/in aus gleich welchen Gründen während des Kurses abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

  1. Ablauf

Für die Dauer der Leistung der SF-Training überträgt der Kunde der SF-Training und dem für sie tätigen Veranstaltungsleiter die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Der/die Teilnehmer/in hat den Anweisungen der Trainer der SF-Training Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, hat der Veranstaltungsleiter des Trainings bzw. Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den/die Teilnehmer/in vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Der Ausschluss von der Teilnahme steht dem Abbruch der Kursteilnahme zu Ziffer 6. gleich. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Veranstaltungsleiter der Academy oder seinem Bevollmächtigten.

  1. Angaben über den Gesundheitszustand

Der Kunde erklärt mit der Anmeldung, dass der/die Teilnehmer/in gesund und sportlich voll belastbar ist und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann. Der Kunde verpflichtet sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn, die SF-Training bzw. den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen des/r Teilnehmers/in (schriftlich) ebenso zu informieren wie über notwendige Medikamenteneinnahme des/r Teilnehmers/in.

Veränderungen des Gesundheitszustandes des/r Teilnehmers/in während eines Camps der SF-Training werden dem Kunden angezeigt und können zum Abbruch der Kursteilnahme führen.

  1. Rücktritt und Kündigung durch die Fußballschule

Die SF-Training kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

9.1 Bis 2 Wochen vor einem Kurs bzw. Fußballcamp:
Wird ein Kurs der SF-Training mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden eine adäquate Ersatzveranstaltung angeboten. Kann die SF-Training dem Kunden keine adäquate Ersatzveranstaltung anbieten, hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, hat er ebenfalls Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

9.2 Einhaltung der Regeln:
Die SF-Training behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Regeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den/die Teilnehmer/in von der Veranstaltung auszuschließen (siehe Ziff. 7).

  1. Haftung der KM1 Training

Die SF-Training haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
– die gewissenhafte Vorbereitung
– die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen
– die Richtigkeit der Veranstaltung
– die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

Wegen wetterbedingter oder sonstiger außerordentlicher Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch den/die Teilnehmer/in wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die Academy keine Haftung. Für vom/von der Teilnehmer/in zu vertretenden Ausfall von Trainingsstunden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz.

  1. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung der SF-Training ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden des/r Teilnehmers/in weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von der SF-Training herbeigeführt wird bzw. soweit die SF-Training für einen einem Teilnehmer/in zugefügten Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die SF-Training haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche, Ausstellungen etc.) soweit diese in der Teilnahmebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Die Teilnehmer sind für Kleidung und Gepäck selbst verantwortlich. Die SF-Training haftet nicht für Diebstahl oder Einbruch.

  1. Versicherungen

Der Kunde garantiert, dass von ihm angemeldete Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert sind, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des/r Teilnehmers/in.

  1. Medizinische Versorgung

Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde die SF-Training, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des/r Teilnehmers/in zu veranlassen. Sollten der SF-Training durch eine medizinische Notfallversorgung eines/r Teilnehmers/in Kosten entstehen, ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet.

  1. Foto- und Filmrechte

Der Kunde sowie der/die Teilnehmer/in (und ihre gesetzlichen Vertreter) erklären mit der gültigen Anmeldung bzw. dem Vertragsabschluss ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch die SF-Training, sowie die von der SF-Training mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen unbeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien, unter anderem auch im Internet und in sozialen Netzwerken, auch in bearbeiteter Form verbreitet, veröffentlicht werden dürfen – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.

Wird dieses Einverständnis vom Kunden nicht gegeben, muss dies ausdrücklich schriftlich gegenüber der SF-Training erklärt werden.

  1. Datenspeicherung und Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die SF-Training Daten über den Kunden bzw. den/die Teilnehmer/in für die Dauer der Vertragslaufzeit bzw. den Veranstaltungszeitpunkt (zzgl. max. eines Monats) speichert.

Weitere Informationen und Erläuterungen der SF-Training zum Datenschutz finden Sie auf unserer Datenschutzerklärung.

  1. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Köln.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten.

Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an: info@sf-training.de .

Vielen Dank.